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   LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 3/5 O 71/04   

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LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 3/5 O 71/04 (https://dejure.org/2004,9525)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.10.2004 - 3/5 O 71/04 (https://dejure.org/2004,9525)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 3/5 O 71/04 (https://dejure.org/2004,9525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 142 § 243 Abs. 2 § 327b § 327f
    Anforderungen an das Barabfindungsangebot für Minderheitsaktionäre bei einem Squeeze-out

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leveraged Squeeze-out: Unwirksamkeit des Übertragungsbeschlusses im Hinblick auf einen unwirksamen Gewinnverwendungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 405
  • DB 2004, 2742
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Entscheidend ist, dass die Unterschrift nach der Verkehrsanschauung als Bestandteil der Zeichnung für die Gesellschaft erscheint (vgl. BGH NJW 1967, 1322; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.01.2004 - 16 W 63/03 - LG Hanau NJW-RR 1989, 366).

    Selbst wenn hier eine Parallelprüfung stattgefunden haben sollte, spricht dies nicht gegen eine unabhängige (Über-)Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung (s.a. OLG Stuttgart NZG 2004, 146 ,148; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 333; Kammerurteil vom 16.03.2004 - 3/5 O 127/03 -).

    Folglich trägt der daraufhin von der Hauptversammlung gefasste Beschluss seine Rechtfertigung in sich und unterliegt nicht der materiell-rechtlichen Kontrolle auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch das Gericht (OLG Düsseldorf:, Beschluß vom 16.01.2004 NZG 2004, 328, 333; Hüffer aaO., Rdnr. 11 zu § 327 a; Kölner Kommentar/Hasselbach, Rdnr. 50 zu § 327 a; Vetter AG 2002, 176, 186 f.; Grunewald ZIP 2002, 18, 21; Krieger BB 2002, 53, 55; Fleischer ZGR 2002, 757, 784).

  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5 O 107/03

    Keine Beschränkung der Bankgarantie auf Höchstbetrag beim Squeeze-out

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Die von den Klägern angeregte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kam nicht in Betracht, da im Hinblick auf die gegebenen Unwirksamkeitsgründe des Übertragungsbeschlusses zu TOP 6 es auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung der §§ 32 a ff. AktG nicht ankommt, mithin eine Vorlage unzulässig wäre, zumal die Kammer - soweit nicht Vorzugsaktionäre betroffen sind (vgl. Kammerurteil vom 9.3.2004 - 3/5 O 107/03 - NZG 2004, 672, 675) - die Bestimmungen für verfassungsgemäß hält (vgl. Kammerurteil vom 16.03.2004 - 3/5 O 127/03 -).
  • LG Hanau, 16.08.1988 - 2 S 190/88
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Entscheidend ist, dass die Unterschrift nach der Verkehrsanschauung als Bestandteil der Zeichnung für die Gesellschaft erscheint (vgl. BGH NJW 1967, 1322; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.01.2004 - 16 W 63/03 - LG Hanau NJW-RR 1989, 366).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2001 - 7 U 145/00

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Hauptversammlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Die Kammer folgt insoweit der Ansicht, dass sich das Stimmrechtsverbot des § 136 AktG bereits auf die Frage der Bestellung eines Sonderprüfers zu Klärung von Ansprüchen gegen den dann mit einem Stimmrechtsverbot belasteten bezieht (so auch OLG Brandenburg AG 2003, 328 ; OLG München aaO.).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Selbst wenn hier eine Parallelprüfung stattgefunden haben sollte, spricht dies nicht gegen eine unabhängige (Über-)Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung (s.a. OLG Stuttgart NZG 2004, 146 ,148; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 333; Kammerurteil vom 16.03.2004 - 3/5 O 127/03 -).
  • OLG Hamburg, 17.08.2001 - 11 U 60/01

    Voraussetzungen der Beschlussfeststellungsklage im Aktienrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Der Gegenauffassung (OLG Hamburg AG 2003, 46 ; DB 1981, 80; LG Düsseldorf AG 1999, 94), die das Stimmrechtsverbot erst auf die Frage der eigentlichen Geltendmachung von Ansprüchen erstreckt und nicht bereits auf die Frage der Klärung von Ansprüchen durch Bestellung eines Sonderprüfers und insoweit die Minderheit auf die Bestimmung des § 142 Abs. 2 AktG verweist, kann nicht gefolgt werden.
  • OLG München, 17.03.1995 - 23 U 5930/94

    Stimmrechtsverbot gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG bei Antrag zur Durchführung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Zwar wurde formal über die Entlastung und über den Gegenantrag auf Bestellung eines Sonderprüfers in zwei getrennten Wahlgängen abgestimmt, doch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Frage der Verweigerung der Entlastung verbunden war mit dem Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung, somit die Abstimmung insoweit als einheitlicher Vorgang anzusehen ist, mit der Folge, dass das Stimmrechtsverbot sich auch auf die Frage der Entlastung bezieht (vgl. OLG München AG 1995, 381 ).
  • BGH, 16.03.1967 - II ZR 96/64

    Klage gegen einen Wechselbürgen; Zeichnung eines Wechsels durch einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Entscheidend ist, dass die Unterschrift nach der Verkehrsanschauung als Bestandteil der Zeichnung für die Gesellschaft erscheint (vgl. BGH NJW 1967, 1322; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.01.2004 - 16 W 63/03 - LG Hanau NJW-RR 1989, 366).
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Es genügt vielmehr, dass er mit der Klage erstrebt und erwartet, die Gesellschaft werde sich unter dem Druck der infolge dieses Vorgehens befürchteten wirtschaftlichen Nachteile an ihn wenden und ihm Zahlungsangebote unterbreiten (vgl. BGHZ 107, 296 ff., 311, 312 = NJW 1989, 2689, 2692; BGH ZIP 1990, 1560, 1563; BGH DB 1992, 1567, 1568; BGH WM 1992, 1184 f.).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 71/04
    Es genügt vielmehr, dass er mit der Klage erstrebt und erwartet, die Gesellschaft werde sich unter dem Druck der infolge dieses Vorgehens befürchteten wirtschaftlichen Nachteile an ihn wenden und ihm Zahlungsangebote unterbreiten (vgl. BGHZ 107, 296 ff., 311, 312 = NJW 1989, 2689, 2692; BGH ZIP 1990, 1560, 1563; BGH DB 1992, 1567, 1568; BGH WM 1992, 1184 f.).
  • BGH, 14.05.1992 - II ZR 299/90

    Anwaltshaftung bei Abfindungsvertrag über Rücknahme aktienrechtlicher

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

  • LG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 5 O 52/05

    Squeeze-out DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG

    Auf Anfechtungsklage erklärte die Kammer mit Urteil vom 12.10.2004 -- 3-05 0 71/04 -- (DB 2004, 2742) die Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre für nichtig.

    Zwar wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre zeitlich nach dem Beschluss über die Ausschüttung der Dividende gefasst (vgl. Kammerurteil vorn 12.10.2004 -- 3-05 0 71/04 -- DB 2004, 2742), doch ist nach der oben genannten obergerichtlichen Rechtsprechung zur Ermittlung der Abfindung wesentlich der Börsenkurs im maßgeblichen Zeitraum.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 137/04

    Durchführung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out-Verfahren)

    Soweit die Klägerin zu 3. in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in DB 2004, 2742 verweist, verkennt sie, dass dieser bereits eine nicht vergleichbare Sachverhaltskonstellation zugrunde liegt.
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2004 - 5 O 117/04
    Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung vor der Kammer unter dem Az. 3/5 O 71/04 verbunden.

    Einer offensichtliche Unbegründetheit war schon deswegen zu verneinen, weil der angefochtenen Hauptversammlungsbeschluss wegen eines nicht ordnungsgemäßen Angebots der Anfechtung unterliegt und von der Kammer mit Urteil vom heutigen Tage zu Az. 3/5 O 71/04 - daher jedenfalls für unwirksam erklärt wurde.

  • OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10

    Zur Anfechtbarkeit von HV-Beschlüssen wegen unzulässiger Beschränkung in der

    Soweit die Antragsgegner den Übertragungsbeschluss unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urt. vom 12.10.2004 - Az. 3-5 O 71/04 - AG 2005, S. 545) im Hinblick darauf angreifen, dass er von der Wirksamkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses abhänge, wird auch dies nicht zum Erfolg der Klage führen.
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